Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Unser Büro erbringt seine Leistungen auf der Grundlage der aktuell vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Mit der Erteilung des Auftrages werden die AGBs vom Auftraggeber (natürliche und juristische Personen) anerkannt. Abweichende Geschäftsbedingungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung beider Geschäftsparteien.
1) Auftragsanfragen durch den Auftragsgeber erfolgen per E-Mail, Fax, Postversand oder telefonisch. Eine verbindliche Vereinbarung kommt zustande nach Eröffnung des Angebotes durch den Auftragsnehmer mit nachfolgender Annahme der angebotenen Konditionen durch den Auftragsgeber. Ausführungsmängel oder Verzögerungen, die sich aus einer unklaren, unrichtigen oder unvollständigen Auftragserteilung ergeben, gehen zulasten des Auftraggebers.
2) Äußere Form des bereitzustellenden Materials.
Der Auftragsgeber verpflichtet sich zur Bereitstellung der vereinbarten Materialien in Form der Ursprungstexte in einer akzeptablen (lesbaren) Form ohne Mängel, die die Bearbeitung erschweren bzw. unmöglich machen. Der Auftragsgeber ist darüber hinaus verpflichtet, vom Auftragsnehmer angezeigte äußerliche Mängel der Ursprungstexte unverzüglich durch z.B. Neueinsendung der Materialien zu beheben. Für Lieferterminverzögerungen aufgrund oben genannter Mängel ist der Auftragnehmer nicht haftbar zu machen. Die Geschäftsvereinbarung kann, falls oben genannte Mängel von Seiten des Auftragsnehmers nicht beseitigt werden, durch den Auftragsnehmer fristlos gekündigt werden
3) Mitwirkungspflicht des Auftragsgebers.
Der Auftragsgeber hat die vom Auftragsnehmer verlangten Angaben zu erbringen. Falls keine abweichende Vereinbarung getroffen wird, umfassen diese Angaben: Die gewünschte Zielsprache, das Fachgebiet, den Verwendungszweck des Textes, sowie die Form der Lieferung (gedruckt oder in digitaler Form). Darüber hinaus gehende Wünsche (bezüglich der Terminologie, der äußerlichen Form…) sind dem Auftragsnehmer in der ersten Anfrage mitzuteilen. Der Auftragsgeber ist verpflichtet, bei schwierigen Übersetzungen als Ansprechpartner für entstehende Fragen verfügbar zu sein. Sollte zusätzliches Material für die Bearbeitung des Auftrages notwendig werden, so ist der Auftragsgeber im Rahmen seiner Möglichkeiten verpflichtet, diese dem Auftragsnehmer zu liefern. Bei Texten, die für Printmedien bestimmt sind, verpflichtet sich der Auftragsgeber zur Zusendung der Druckfahnen zu Korrekturzwecken. Kommt der Auftragsgeber dieser Verpflichtung nicht nach, so ist der Auftragsnehmer für eventuell entstehende Konsequenzen nicht haftbar zu machen.
4) Fehler und Verzögerungen in der Erstellung des Auftrages, die sich aus der Nichtbeachtung der unter Punkt 1-3 genannten Pflichten ergeben, gehen zulasten des Auftragsgebers.
1) Die Übersetzungen werden gemäß den geltenden Rechtschreib- und Grammatikregeln nach besten Wissen und Gewissen angefertigt. Der Übereinstimmung mit dem Textsinn und dem Verwendungszweck der Übersetzung wird Rechnung getragen. Gesonderte Anweisungen bezüglich der Übersetzung sind bei Auftragserteilung zu stellen. Ansonsten erfolgt die Übersetzung von fachterminologischen Wörtern in allgemein üblicher und allgemein verständlicher Form. Es wird grundsätzlich unterschieden zwischen Übersetzungsleistungen und stilistischer Bearbeitung. Zweiteres bedarf der gesonderten Auftragsvergabe.
2) Ergibt sich die Bedeutung eines Wortes bei Wörtern mit mehreren Bedeutungen nur aus dem inhaltlichen Zusammenhang des Textes, gehen Übersetzungsfehler zulasten des Auftraggebers, wenn dieser das zur Anfertigung der Übersetzung erforderliche begleitende Informationsmaterial dem Übersetzer nicht ausgehändigt hat.
3) Der Auftragsnehmer kann sich zur Auftragserfüllung dritter Personen bedienen. Alle bei der Übersetzung beteiligte Personen (alle ÜbersetzerInnen und Lektoren, SekretärInnen und Schreibkräfte) verpflichten sich zum Stillschweigen über die Inhalte der Texte und über die Auftragsgeber. Für die Verletzung dieser Stillschweigepflicht sind sämtliche an der Übersetzung beteiligten Personen selbst haftbar zu machen.
4) Lieferfristen werden nach bestem Wissen und Gewissen angegeben und sind vom Auftragsnehmer einzuhalten. Dies gilt nicht für außergewöhnliche Ereignisse (Naturkatastrophen, Computerschäden, Krankheit des Auftragnehmers).
5) Die Art der Zustellung der Übersetzungsarbeiten erfolgt entsprechend den Wünschen des Auftraggebers. Für eventuell auftretende Schäden, die auf dem Transportweg entstehen, haftet nicht der Auftragsnehmer. Der Auftragsgeber wird darauf hingewiesen, dass er den Erhalt der Dienstleistung dem Auftragsnehmer via Mail oder Telefon innerhalb von 24 Stunden anzuzeigen hat.
1) Der verbindliche Preis für die Dienstleistung ist die vom Auftragsnehmer vorgeschlagene und vom Auftragsgeber durch endgültige Auftragserteilung akzeptierte Summe.
2) Die Preise gelten in Euro, sofern keine andere Währung vereinbart wurde.
3) Skonti oder sonstige Abzüge werden nicht gewährt. Dies gilt nicht, falls anderweitige schriftliche Vereinbarungen getroffen wurden.
1) Mängel an der Übersetzung sind dem Auftragnehmer schriftlich anzuzeigen. Angezeigte Mängel sind konkret zu bezeichnen. Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 2 Wochen nach Lieferung der Übersetzung anzuzeigen. Ausschlaggebend ist das Datum des Poststempels.
3) Der Auftragsnehmer haftet nicht für Mängel, die auf der Vernachlässigung der Mitwirkungspflicht des Auftragsgebers beruhen. Diese Vernachlässigungen stellen insbesondere fehlerhafte, unvollständige, terminologisch falsche oder schlecht lesbare Übersetzungsvorlagen dar.
4) Die Haftung des Auftragsnehmers beschränkt sich auf die Höhe des Auftragsvolumens der Übersetzungsarbeit. Der Übersetzer haftet ausschließlich im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
1) Der Auftragnehmer haftet nicht für Mängel und Schäden, die von Dritten verursacht worden sind.
2) Ein Rückgriff des Auftraggebers auf den Übersetzer zur Geltendmachung der Schadensersatzansprüche Dritter (Nichtvertragspartner) ist ausgeschlossen.
1) Der Auftragsnehmer haftet nicht für Schäden, die auf höhere Gewalt (Naturkatastrophen, Netzausfälle, nicht durch eine regelmäßige Anti-Viren-Überprüfung feststellbare Computerviren, u.a.) zurückzuführen sind. Der Auftragsnehmer besitzt in diesem Fall das Recht, vom Auftraggeber eine angemessene Nachfrist zur Ausführung des Auftrages zu verlangen. Schadensersatzansprüche bestehen in diesem Fall nicht.
2) Textinhalte, die sittenwidrig sind, verfassungsfeindliche Inhalte haben oder gegen geltendes Recht verstoßen, werden (außer im Auftrag von Strafverfolgungsbehörden und Gerichten) nicht bearbeitet.
3) Der Vertrag, der durch Auftragserteilung durch den Auftragsgeber zustande kommt, kann vom Auftragsgeber nur aus wichtigem Grund gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Sollten bis dahin schon Leistungen von Seiten des Auftragsnehmers erbracht worden sein, so ist der Auftragsnehmer ist in diesem Fall berechtigt, Vergütung der erbrachten Leistungen zu verlangen.
1) Bis zur vollständigen Bezahlung der Vergütung bleibt die Übersetzung Eigentum des Auftragsnehmers.
2) Das Nutzungsrecht an der Übersetzung erhält der Auftragsgeber erst mit der vollständigen Bezahlung der Vergütung.
1) Inhaber des Urheberrechts an der Übersetzung ist der Auftragsnehmer.
2) Der Auftraggeber stellt den Übersetzer von urheberrechtlichen Ansprüchen frei, die aufgrund der Übersetzung - auch von Dritten - an den Übersetzer gestellt werden könnten.
Der Auftragsnehmer verpflichtet sich, Stillschweigen über den Inhalt der zu übersetzenden Dokumente zu wahren. Dies gilt auch für sämtliches für die Auftragsabwicklung übergebene Informationsmaterial sowie für alle im Zusammenhang mit dem Geschäftsverhältnis bekannt gewordenen Tatsachen. Sämtliche Mitarbeiter (ÜbersetzerInnen, Lektoren, Schreibkräfte, SekretärInnen) sind ebenfalls zur Geheimhaltung verpflichtet und sind bei Verletzung dieser Pflicht selber haftbar zu machen (siehe §3/Art.3). Die Kenntnis oben genannter Inhalte der unterliegenden Mitarbeiter stellt keine Verletzung der Geheimhaltungspflicht des Auftragnehmers dar.
1) Für das Auftragsverhältnis sowie alle sich hieraus ergebenden Rechte und Pflichten gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
3) Die Wirksamkeit der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird durch die Unwirksamkeit oder Nichtigkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt.
Stand: Februar 2012
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